Aufnahme & Anmeldung

Kündigung

Die Aufenthaltsdauer der Bewohnenden im AKTIVA wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Sie kann beiderseits unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonates schriftlich gekündigt werden.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Mietvertragsverhältnis im Sinne von OR Art. 53ff.
Fragen, die in diesen Bestimmungen nicht geregelt sind, werden nach dem Auftragsrecht gemäss OR Art. 394ff. beurteilt.

Seitenanfang