Aufnahmekriterien
Ältere und junge, leicht pflegebedürftige und psychisch kranke Menschen finden bei uns ein neues Zuhause. Bei der Pflege von schwerstkranken und sterbenden Bewohnenden orientieren wir uns an den Grundsätzen der palliativen Pflege und Betreuung.
Zunehmende Pflegebedürftigkeit ist bei uns kein Grund von einer Wohnung in ein Pflegezimmer umziehen zu müssen.
Eine Hospitalisation wird nur bei einer anfallenden Operation, einem Notfall oder auf Wunsch des Bewohnenden oder deren Angehörige getätigt.
Grundsätzlich nicht aufgenommen werden können:
- Menschen mit einer schweren Suchterkrankung
- Menschen mit einer HIV-Diagnose
- Menschen mit schweren Borderline-Störungen
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren wird im Rahmen der Qualitätssicherung geregelt.
Definitive Aufnahme
Als Grundlage für die definitive Aufnahme gilt die Taxordnung. Darin sind geregelt:
- Finanzielle Regelungen
- Informationspflicht
- Vorgehen bei Kündigung
- Haftpflicht
- Gerichtsstand
- Tauchsieder und Toaster in den Bewohnerzimmer sind nicht gestattet.
- Das Anzünden von Kerzen in den Bewohnerzimmern nur nach Absprache mit der Heimleitung oder Pflegedienstleitung.
- Bei mobilen Bewohnern mit Demenz dürfen keine Kerzen in den Zimmern sein.
- Bei Bewohnern die ein Sauerstoffgerät im Zimmer haben, ist es verboten Kerzen anzuzünden.